Kaution

Bei Abschluss des Mietvertrages bezahlt man im Regelfall 3 Monatsmieten Kaution. Sinn dahinter ist, dass der Vermieter eine gewisse Sicherheit für etwaige Sanierungsmaßnahmen nach Beendigung des Mietverhältnisses hat. Oftmals wird die Kaution jedoch zu Unrecht einbehalten.
Normale Abnützungserscheinungen dürfen nämlich in der Regel nicht auf Kosten der Mieter repariert werden. Auch das Ausmalen der Wohnung ist grundsätzlich nicht Sache des Mieters, denn für den normalen Gebrauch bezahlt man schließlich die Miete. Wenn der Vermieter die Auszahlung der Kaution verweigert, kann man die Kaution im Außerstreitverfahren geltend machen. Sinnvoll ist es daher, immer bereits bei Beginn des Mietverhältnisses den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.
Der Vermieter ist auch verpflichtet, die Kaution gewinnbringend anzulegen und sind daher auch die während des Mietverhältnisses anerlaufenen Zinsen an den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zu bezahlen. In diesem Sinne – nicht einfach geschlagen geben und auf die Kaution verzichten.